Im Jahre 2004 wurde das so genannte "Alters-einkünftegesetz" wieder einmal ohne jegliches Plebiszit, also ohne Volk, vom lausigen Honecker-Nachfolge-Regime in Berlin-Pankows-Kristall-Palast festgelegt, welches besagt, daß die Renten schrittweise voll besteuert werden müssen (Seit 1933 sind reichsweite und brddr.02-weite Volksabstimmungen und Plebiszite im Rahmen der Parteien-Demokraturisierung bzw. Parteien-Diktaturisierung in der abzuschaffenden BRDDR.02 gesetzlich verboten - und dies bis heute!).
Schon ab dem Jahre 2005 werden alle Rentner ab einem Jahreseinkommen von 12.000.- € / 1.000.-€ im Monat besteuert und die Rentensteuer soll bis zum Jahr 2020 um jeweils 2%, ab dann bis 2040 jeweils um 1% bis auf über 100 % ansteigen.
Schon ab dem Jahre 2005 werden alle Rentner ab einem Jahreseinkommen von 12.000.- € / 1.000.-€ im Monat besteuert und die Rentensteuer soll bis zum Jahr 2020 um jeweils 2%, ab dann bis 2040 jeweils um 1% bis auf über 100 % ansteigen.
Nun gibt es da aber einen Haken: Nach § 85 AO dürfen Finanzbehörden Steuern nur nach Maßgabe der Gesetze erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, daß Steuern nicht zu Unrecht erhoben werden und müssen obendrein auf Anfrage den Beweis der gesetzlichen Rechtmäßigkeit erbringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber unter Aktenzeichen: BVerfG 55, 274/301 festgestellt, daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt.
Dies bedeutet im Klartext, daß es in der BRDDR.02 überhaupt kein Gesetz gibt, welches besagt, daß Steuern überhaupt eingezogen werden dürfen. Das Grundgesetz sagt und beschreibt lediglich, wie die Finanzen verwaltet werden. So sind auch alle Umsatzsteuern und die Einkommensteuer von Grunde auf nichtig und grundgesetzwidrig.
Es wird auf den Grundsatz des BRD-Rechtsschutzes gemäß Art. 1, 20 und 25 GG verwiesen, wonach die Staatsgewalt durch Gerichte und Behörden jedermann (jederfrau) die Möglichkeit zu gewähren hat, seine verbrieften Rechte zu erlangen und durchzusetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Textformulare an Ihr zuständigs Finanzamt (ab 1.1.2011 "Finanzagentur") für die Rückforderung aller Ihrer bisher zu Unrecht bezahlten Steuern und Abgaben bzw. Textvorlagen über die Nichtzahlung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer und vor allem für den Kampf gegen die Rentenbesteuerung zum Herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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